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   BGH, 02.12.1952 - 1 StR 427/52   

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https://dejure.org/1952,326
BGH, 02.12.1952 - 1 StR 427/52 (https://dejure.org/1952,326)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1952 - 1 StR 427/52 (https://dejure.org/1952,326)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1952 - 1 StR 427/52 (https://dejure.org/1952,326)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1953, 309
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.02.1952 - 5 StR 23/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.12.1952 - 1 StR 427/52
    Dieser Beweggrund wird bei Hildegard S. such nicht dadurch ausgeschlossen, daß sie die Tat auf Anstiften ihres Vaters, des Angeklagten Adolf K., beging; beide Beweggründe sind nebeneinander denkbar (vgl. BGH v. 7. Februar 1952 - 5 StR 23/52).

    Für das Verbrechen zur Anstiftung zum Meineid kam die Strafermäßigung aus § 157 StGB nicht in Betracht (BGHSt 1, 22, 28; Urteil v. 7. Februar 1952 - 5 StR 23/52).

  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 104/51
    Auszug aus BGH, 02.12.1952 - 1 StR 427/52
    Jede der beiden Angeklagten hat somit zwei selbständige strafbare Handlungen begangen (BGHSt 2, 253; 1, 580; vgl. auch BGHSt 1, 241, 243; OGHSt 2, 161; RGSt 54, 117).
  • RG, 10.11.1919 - III 623/19

    Wann ist ein Versuch des Meineids in der Gestalt des Nacheids gegeben? Worin

    Auszug aus BGH, 02.12.1952 - 1 StR 427/52
    Jede der beiden Angeklagten hat somit zwei selbständige strafbare Handlungen begangen (BGHSt 2, 253; 1, 580; vgl. auch BGHSt 1, 241, 243; OGHSt 2, 161; RGSt 54, 117).
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

    Auszug aus BGH, 02.12.1952 - 1 StR 427/52
    Diese Begründung genügte nicht dem § 241 Abs. 2 StPO , wonach nur ungeeignete oder nicht zur Sache gehörige Fragen zurückgewiesen werden dürfen; ungeeignet oder nicht zur Sache gehörig ist eine Frage aber nicht schon deshalb, weil ihr das Gericht keine Bedeutung für die Entscheidung beimißt (BGHSt 2, 284).
  • BGH, 09.01.1951 - 4 StR 55/50
    Auszug aus BGH, 02.12.1952 - 1 StR 427/52
    Für das Verbrechen zur Anstiftung zum Meineid kam die Strafermäßigung aus § 157 StGB nicht in Betracht (BGHSt 1, 22, 28; Urteil v. 7. Februar 1952 - 5 StR 23/52).
  • BGH, 18.09.1952 - III ZR 144/51

    Verspätete Abfassung der Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 02.12.1952 - 1 StR 427/52
    Die Entscheidung des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 12. September 1952 - III ZR 144/51 (JZ 1952, 690) steht nicht entgegen.
  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 429/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.12.1952 - 1 StR 427/52
    Das Vorbringen ist nach den Akten richtig, vermag die Revisionen aber nicht zu rechtfertigen, weil der Urteilsspruch auf der dem Gesetz zuwiderlaufenden verspäteten Absetzung der Gründe nicht beruhen kann (Urteil des Senats vom 2. Oktober 1951 - 1 StR 429/51 NJW 1951, 970 ).
  • RG, 26.05.1933 - I 1067/21

    Welche Grenzen ergeben sich aus den Vorschriften der §§ 331, 358 Abs. 2 StPO. für

    Auszug aus BGH, 02.12.1952 - 1 StR 427/52
    Auf RGSt 67, 236 wird hingewiesen.
  • BGH, 18.07.1952 - 1 StR 860/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.12.1952 - 1 StR 427/52
    Den Schuldspruch des Revisionsgerichts hindert diese Möglichkeit nicht; denn schuldig zu sprechen ist auch der Täter, bei dem nach § 157 von Strafe abgesehen wird, wie er auch die Kosten des Verfahrens zu tragen hat (BGH vom 18. Juli 1952 - 1 StR 860/51).
  • BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55

    Meineid als erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage - Beschwörung

    Daraus wurde geschlossen, daß zwischen uneidlicher Falschaussage und Meineid Fortsetzungszusammenhang nicht bestehen könne, weder wenn die falsche Aussage in einem späteren Termin desselben Rechtszuges beschworen wird (BGH 5 StH 418/52 und 5 StR 421/52, beide vom 13. November 1952), noch wenn, die im ersten Rechtszug uneidlich erstattete falsche Aussage im zweiten Rechtszug eidlich oder umgekehrt die im ersten Rechtszug eidlich erstattete Aussage im zweiten Rechtszug uneidlich wiederholt wird (BGHSt 1, 380; 2, 233 [BGH 14.03.1952 - 2 StR 685/51]; BGH 1 StR 427/52 vom 2. Dezember 1952; 3 StR 55/52 vom 25. Juni 1953, 1 StR 433/53 vom 15. Dezember 1953).
  • BGH, 04.01.1966 - 1 StR 299/65

    Begründung des Rechtsmittels der Revision mit einer erheblich verspäteten

    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung die Ansicht vertreten, daß die Revision auf eine Überschreitung der in § 275 Abs. 1 StPO bestimmten Frist nicht gestützt werden könne (so u.a. BGH NJW 1951, 970 Nr. 24; BGH LM StPO § 275 Nr. 2 = MDR 1953, 309).
  • BGH, 27.01.1965 - 2 StR 460/63

    Möglichkeit der Verwertung von Niederschriften über Vernehmungen von Angeklagten

    Unbegründet ist auch die von den Angeklagten C. und Ho. erhobene Rüge, daß das Urteil nicht in der in § 275 Abs. 1 StPO vorgesehenen Frist zu den Akten gebracht wurde; denn auf einer Verletzung dieser Vorschrift kann die Revision nach ständiger Rechtsprechung nicht gestutzt werden (RGSt 62, 182; BGH MDR 1953, 309).
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